Pre-Release B2B-Rahmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen — Entwurf
Dieser Entwurf beschreibt den vorgesehenen Rahmen für eingeladene geschäftliche Testnutzer. Er ist noch kein final freigegebener Vertragstext.
Stand: 11. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen sind für die Nutzung von Agent Manager durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB im Rahmen einer eingeladenen Pre-Release- oder Testphase vorgesehen. Verbraucher sind nicht Zielgruppe dieses Entwurfs.
Vorgesehener Anbieter ist Ian Buck. Die vollständigen Anbieterangaben ergeben sich nach Finalisierung aus dem Impressum.
§ 2 Gegenstand des Angebots
Agent Manager unterstützt die Planung, Ausführung, Erfassung und Auswertung agentischer Softwareentwicklung. Funktionen können lokale Desktop-Verarbeitung, Web- und Mobile-Oberflächen, Remote-Workspaces, Session-Archivierung und Analyse umfassen.
Roadmap-, Konzept- und Pre-Release-Darstellungen sind keine verbindliche Beschaffenheits-, Verfügbarkeits- oder Terminvereinbarung. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach der jeweils freigeschalteten Testumgebung.
§ 3 Zugang und Konten
Ein Anspruch auf Zugang zur Pre-Release-Phase besteht nicht. Zugänge dürfen nur von berechtigten Personen verwendet werden. Zugangsdaten und Wiederherstellungsmittel sind angemessen zu schützen.
Sicherheitsrelevante Ereignisse, vermuteter Missbrauch oder ein Verlust von Zugangsmitteln sind unverzüglich über den Supportkontakt zu melden.
§ 4 Zulässige Nutzung
Nutzer dürfen Agent Manager nur rechtmäßig und im Rahmen ihrer Berechtigungen verwenden. Untersagt sind insbesondere unbefugte Zugriffe, Umgehung von Schutzmaßnahmen, Störung der Infrastruktur, Verbreitung schädlicher Inhalte sowie die Verarbeitung von Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage.
Nutzer sind dafür verantwortlich, interne Berechtigungen, Repository-Zugriffe, Geheimnisse und Freigabegrenzen korrekt zu konfigurieren.
§ 5 Agenten, Modelle und Drittanbieter
Agent Manager kann Coding-Agenten, Modellanbieter, Git-Provider, Hostingdienste und weitere Drittanbieter verbinden. Für diese Dienste gelten zusätzlich deren Bedingungen, Kontoregeln und technische Grenzen.
Agent Manager erteilt keine Erlaubnis, Drittanbieterbedingungen zu verletzen. Nutzer sind für die Auswahl, Konfiguration und zulässige Verwendung ihrer Anbieter und Konten verantwortlich.
§ 6 Prüfung von Agentenergebnissen
Agentenergebnisse können fehlerhaft, unvollständig oder sicherheitskritisch sein. Nutzer müssen Änderungen, Befehle, externe Aktionen und Validierungsergebnisse vor produktiver Übernahme angemessen prüfen.
Belege, Empfehlungen oder Statusanzeigen unterstützen diese Prüfung, ersetzen aber nicht die fachliche Verantwortung des Nutzers für Freigabe, Deployment und Betrieb.
§ 7 Daten und lokale Verarbeitung
Lokale Produktfunktionen sollen ohne verpflichtende Cloud-Verarbeitung nutzbar bleiben. Remote-Ausführung, Synchronisierung oder Archivierung können Daten an ausdrücklich ausgewählte Workspaces oder Dienste übertragen.
Nutzer dürfen nur Daten verarbeiten, zu deren Nutzung und Übertragung sie berechtigt sind. Details zur Verarbeitung ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen und den in der Produktoberfläche angezeigten Freigabegrenzen.
§ 8 Rechte an Software und Inhalten
Rechte an Agent Manager, Kennzeichen, Dokumentation und bereitgestellten Materialien verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Eine Testfreigabe überträgt keine darüber hinausgehenden Rechte.
Nutzer behalten ihre Rechte an eigenen Projekten und Inhalten. Erforderliche technische Nutzungsrechte werden nur im Umfang eingeräumt, der für die gewählte lokale oder entfernte Verarbeitung notwendig ist.
§ 9 Verfügbarkeit und Änderungen
Während der Pre-Release-Phase kann Agent Manager geändert, unterbrochen oder eingestellt werden. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Anbieterabhängigkeiten und experimentelle Funktionen können die Verfügbarkeit beeinflussen.
Soweit möglich, werden wesentliche Änderungen oder ein Ende der Testphase angemessen angekündigt. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Eignung für einen konkreten Zweck wird im Entwurf nicht zugesagt.
§ 10 Laufzeit und Beendigung
Die Testnutzung läuft bis zur Beendigung durch eine Partei oder bis zum Ende der jeweiligen Testphase. Zugänge können bei Sicherheitsrisiken, Rechtsverstößen oder wesentlichen Pflichtverletzungen vorläufig gesperrt oder beendet werden.
Nach Beendigung müssen Nutzer erforderliche Exporte oder lokale Sicherungen selbst durchführen, soweit die Produktoberfläche diese ermöglicht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 11 Haftung
Die endgültige Haftungsregelung wird vor einer öffentlichen oder entgeltlichen Nutzung rechtlich geprüft. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsrecht, bleibt unberührt.
Für die Pre-Release-Phase müssen Nutzer mit Fehlern rechnen und dürfen das Produkt nicht ohne eigene Sicherheits- und Wiederherstellungsmaßnahmen für kritische Produktionsabläufe einsetzen.
§ 12 Schlussbestimmungen und Entwurfsstatus
Vorgesehen ist deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dies wirksam vereinbart werden kann. Gerichtsstandregelungen werden erst nach Bestätigung der Betreiber- und Kundensituation finalisiert.
Die deutsche Fassung ist der maßgebliche Entwurf; Übersetzungen dienen nur der Verständlichkeit. Diese Bedingungen werden vor einer öffentlichen Produktfreigabe professionell geprüft und finalisiert.